Glossar
A
- Ablebensversicherung: Reine Risikolebensversicherung, die ausschließlich das Ableben einer Person absichert. Im Todesfall wird eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Im Erlebensfall erfolgt keine Leistung. Nicht zu verwechseln mit einer fondsgebundenen Lebensversicherung (Nettopolizze), die primär dem Vermögensaufbau dient.
- Abschlussvoraussetzungen: Für den Abschluss einer Nettopolizze in Österreich ist eine unbeschränkte Steuerpflicht im Inland erforderlich. Zusätzlich muss der Vermittler im GISA-Register die Berechtigung zur Vermittlung von Lebensversicherungen besitzen.
- Abschlussprovision: Einmalige Provision an den Vermittler beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Bei Bruttopolizzen wird sie über Zillmerung aus den Prämien der ersten 5 Jahre finanziert. Bei Nettopolizzen entfällt sie vollständig.
- Agio / Ausgabeaufschlag: Einmaliger Aufschlag auf den Nennwert beim Kauf von Fondsanteilen. Bei ETF und modernen Nettopolizzen entfällt dieser meist vollständig.
- Alpha-Kosten (Abschluss- und Vertriebskosten): Erster Kostenblock einer fondsgebundenen Lebensversicherung. Bei Bruttotarifen der größte Einzelposten – orientiert sich an der gesamten Beitragssumme und wird via Zillmerung aus den ersten 5 Einzahlungsjahren verrechnet. Bei echten Nettopolizzen entfallen Vertriebsprovisionen vollständig. → Mehr zu Alpha-, Beta- und Gamma-Kosten
- Ansparphase: Phase des Vermögensaufbaus, in der laufende Prämien oder Einmalbeträge in ETF investiert werden. Innerhalb der Nettopolizze wächst das Kapital in dieser Phase vollständig KESt-frei. → Der Lebenszyklus einer Fondspolizze
- Assetklassen: Anlageklassen wie Aktien, Anleihen oder Rohstoffe. Eine breite Streuung über verschiedene Assetklassen (Diversifikation) senkt das Portfolio-Risiko.
- Ausschüttungsgleiche Erträge (AgE): Fondsintern realisierte Kursgewinne, die bei thesaurierenden ETF in Österreich steuerlich als zugeflossen gelten – auch ohne tatsächliche Ausschüttung. Es gilt die 60/40-Regel: 60% werden sofort mit KESt besteuert, 40% erst beim Verkauf der Anteile. Innerhalb einer Nettopolizze fallen AgE nicht an. → So funktioniert die Besteuerung im Vergleich
B
- Beitragssumme / Prämiensumme: Rechnerischer Gesamtwert aller Beiträge, die über die gesamte Laufzeit eingezahlt werden sollen. Sie dient als steuerrechtliche Rechengröße – u.a. zur Prüfung der Novationsgrenze. Beim Sparplan: Monatsbeitrag × 12 × Laufzeit in Jahren.
- Bezugsberechtigte: Im Versicherungsvertrag festgelegte Personen, die im Todesfall die Leistung (das Deckungskapital) erhalten. Das Bezugsrecht kann jederzeit geändert werden. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Begünstigten, ohne das Verlassenschaftsverfahren abwarten zu müssen.
- Bestandsprovisionen (Folgeprovisionen): Laufende Vergütungen an den Vermittler, die in den Beta-Kosten von Bruttotarifen eingepreist sind – Jahr für Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt. Klein in Prozent, aber durch den Zinseszins-Effekt langfristig der gefährlichste Kostenblock. Bei Nettopolizzen entfallen Bestandsprovisionen vollständig.
- Beta-Kosten (Verwaltungskosten): Zweiter Kostenblock einer fondsgebundenen Lebensversicherung: laufende Verwaltungsgebühren, die dem Vertragsvolumen entnommen werden. Bei Bruttotarifen enthalten sie Bestandsprovisionen an den Vermittler. Man unterscheidet fixe Stückkosten (z.B. € 60 p.a.) und prozentuale Kosten auf das Kapital. → Die Kosten-Trilogie im Detail
- Bindefrist: Steuerlicher Mindestzeitraum (meist 10 oder 15 Jahre), in dem Einzahlungen und Gewinne im Vertrag verbleiben müssen, um steuerliche Vorteile zu wahren.
- Break-Even-Point: Der Zeitpunkt, ab dem die KESt-Freiheit der Nettopolizze die anfänglich gezahlte Versicherungssteuer (4%) überkompensiert. Bei Aktien-ETF liegt diese Schwelle bei einer kumulierten Marktrendite von rund 18%. → Ab wann überholt die Nettopolizze das Depot?
- Broker: Finanzdienstleister, der Wertpapierorders (z.B. Kauf von ETF) für Kunden an der Börse ausführt.
- Bruttopolizze: Fondsgebundene Lebensversicherung, in der Abschluss- und Bestandsprovisionen im Produkt eingepreist sind. Durch Zillmerung fließen die Prämien der ersten 5 Jahre fast ausschließlich in die Bezahlung des Vertriebs – das Gegenteil einer Nettopolizze.
- Brutto-Thesaurierung: Vollständige Wiederveranlagung aller Erträge (Dividenden, Kursgewinne) ohne Steuerabzug innerhalb des Versicherungsmantels. Im Gegensatz zum Depot, wo KESt das Kapital jährlich schmälert, bleibt das gesamte Bruttokapital investiert. → Brutto für Netto in der Pension
C
- Cost-Average-Effekt (Durchschnittskosteneffekt): Bei gleichbleibenden Sparraten werden bei niedrigen Kursen mehr Anteile gekauft, bei hohen Kursen weniger – der Einstandspreis glättet sich über die Zeit. Entgegen verbreiteter Annahme ist der Effekt kein Rendite-Turbo, sondern dient primär der psychologischen Glättung von Marktschwankungen, die ein langfristiges Durchhalten der Anlagestrategie erst ermöglicht.
D
- Deckungsstock: Vom Versicherer gebildetes, insolvenzgeschütztes Sondervermögen (§ 300 VAG) zur Sicherung der Ansprüche der Versicherten. Ein von der FMA bestellter Treuhänder überwacht die ordnungsgemäße Führung. → Insolvenzschutz im Detail
- Diversifikation: Risikostreuung durch Aufteilung des Kapitals auf verschiedene Anlageklassen, Regionen oder Branchen. In Nettopolizzen wird dies durch breit gestreute ETF-Weltportfolios erreicht (z.B. MSCI World). → Vorteile der ETF-Nettopolizze
E
- Effektivkosten: Gesetzlich vorgeschriebene Kennzahl (LV-InfoV 2018), die alle Kosten und Steuern einer Lebensversicherung als jährliche Prozentzahl ausweist. Fondskosten (TER) sind darin nicht immer enthalten – die Zinsminderung (RIY) ist daher aussagekräftiger. → Effektivkosten vs. Zinsminderung
- Einkommensteuer auf Auszahlungen: Kann bei Rentenbezug auf den Ertragsanteil oder bei vorzeitigen Rückkäufen (Verletzung der Bindefrist) anfallen.
- Einlagensicherung: Gesetzlicher Schutz von Bankguthaben bis 100.000 € pro Kunde. Gilt nicht für Wertpapiere, diese sind jedoch als Sondervermögen geschützt.
- Einmalerlag (Investment-Tarif): Einmalige Kapitaleinzahlung in eine fondsgebundene Lebensversicherung. Die steuerliche Mindestbindedauer beträgt 15 Jahre (bzw. 10 Jahre bei Abschluss ab dem 50. Lebensjahr). → So funktioniert der Einmalerlag in der Praxis
- Endbesteuerung: Abgeltung der Steuerschuld durch Abzug der KESt bei Banken. Bei Nettopolizzen erfolgt keine laufende Endbesteuerung, da Gewinne steuerfrei anwachsen.
- Entnahmephase: Zeitraum, in dem regelmäßig Kapital aus dem Vertrag entnommen wird (z.B. in der Pension). In der Nettopolizze sind Auszahlungen nach Ablauf der Bindefrist vollständig steuerfrei („Brutto für Netto").
- ETF (Exchange Traded Fund): Börsengehandelter Fonds, der einen Index passiv abbildet. Ermöglicht kosteneffiziente und transparente Geldanlage. → Die Investment-Logik von ETF-Nettopolizzen
F
- Finanzmarktaufsicht (FMA): Unabhängige Behörde in Österreich zur Aufsicht über Banken, Versicherungen und Pensionskassen.
- Fondsliste / Fondsuniversum: Auswahl an verfügbaren Investmentfonds und ETF, die ein Versicherer in seiner Polizze anbietet.
- Fondsgebundene Lebensversicherung (FLV): Lebensversicherung, bei der die Sparanteile in Fonds (z.B. ETF) investiert werden. Das Anlagerisiko trägt der Versicherungsnehmer. Der Todesfallschutz wird in der Regel auf 105% des Portfoliowerts reduziert. Statt KESt fällt lediglich 4% Versicherungssteuer auf Einzahlungen an.
G
- Gamma-Kosten (Fondskosten): Dritter Kostenblock einer fondsgebundenen Lebensversicherung: die Gebühren der Fonds/ETF selbst. Dazu gehören laufende Fondskosten (TER), Transaktionskosten und etwaige Rückvergütungen (Kick-Backs). Bei ETF liegt die TER meist unter 0,25% – bei aktiven Fonds ein Vielfaches davon. → Gamma-Kosten im Detail
- Gemeinschaftslösung: Gemeinsamer Vertragsabschluss durch mehrere Personen. Bei Depots über ein Oder-/Und-Depot möglich, bei Versicherungen über die Gestaltung von Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigtem regelbar.
H
- Honorar: Direkt vom Kunden an den Berater gezahlte Vergütung für Beratungsleistung oder Vermittlung, statt intransparenter Provisionen im Produkt.
- Honorarbasierter Abschluss: Abschluss einer Versicherung über einen Honorarberater, wodurch das Produkt frei von Abschluss- und Bestandsprovisionen bleibt ("Netto-Tarif").
- Honorarberater: Unabhängiger Finanzberater, der vom Kunden direkt per Honorar bezahlt wird, anstatt Provisionen vom Produktanbieter zu erhalten. In Österreich sind dies gewerbliche Vermögensberater gemäß § 136a GewO – der Zugang zu echten Nettopolizzen erfolgt primär über diesen Weg. → Wo bekommt man eine Nettopolizze?
I
- Index: Statistische Kennzahl für die Entwicklung eines Marktes (z.B. S&P 500 für US-Aktien). ETF bilden Indizes 1:1 nach.
- Inflation: Kaufkraftverlust des Geldes über die Zeit. Sachwerte wie Aktien bieten langfristig einen guten Schutz vor Inflation.
- Insolvenzschutz: Das Deckungskapital in der Lebensversicherung ist als Sondervermögen (Deckungsstock) vor dem Zugriff der Gläubiger des Versicherers geschützt. Das Konkursprivileg (§ 312 VAG) gewährt Versicherungsnehmern ein absolutes Vorrecht.
- ISIN: International Securities Identification Number. Eindeutige zwölfstellige Kennnummer zur Identifizierung von Wertpapieren.
K
- Kapitalabfindung: Einmalige Auszahlung des gesamten Vertragsguthabens am Ende der Laufzeit (statt Verrentung). Bei Einhaltung der gesetzlichen Mindestlaufzeit in Österreich vollständig steuerfrei.
- Kapitalertragsteuer (KESt): Steuer von 27,5% auf Erträge aus Wertpapieren in Österreich. Diese kann bei fondsgebundenen Lebensversicherungen nie anfallen.
- Kindervorsorge: Langfristiger Vermögensaufbau für Kinder, oft über ETF oder Polizzen, um den Zinseszinseffekt über viele Jahre zu nutzen.
- Konkursprivileg: Gesetzliches Vorrecht (§ 312 VAG) der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall des Versicherers. Die Ansprüche der Kunden auf den Deckungsstock werden vorrangig vor allen anderen Gläubigern – einschließlich Finanzamt und Sozialversicherungen – bedient. → Insolvenzschutz erklärt
- Kündigung: Vorzeitige Auflösung des Vertrags. Innerhalb der Bindefrist oft mit steuerlichen Nachteilen (Nachversteuerung) verbunden. Eine Teilentnahme ist meist die wirtschaftlich sinnvollere Alternative.
L
- Laufende Kosten: Jährliche Verwaltungskosten (Beta-Kosten) des Versicherers, die dem Vertragsvolumen entnommen werden. Bei Bruttotarifen enthalten sie Bestandsprovisionen an den Vermittler. Hinzu kommen die Fondskosten (Gamma-Kosten) der ETF. Bei Nettopolizzen sind die Beta-Kosten deutlich niedriger, da Provisionsanteile entfallen.
M
- Mindestlaufzeit / Mindestbehaltefrist: Steuerlich vorgeschriebene Mindestdauer, um den begünstigten Versicherungssteuersatz von 4% und die steuerfreie Auszahlung zu wahren. Beim Einmalerlag: 15 Jahre (bzw. 10 Jahre bei Abschluss ab dem 50. Lebensjahr). Beim Sparplan: Die Prämienkonstanz gilt für die ersten 3 Jahre, danach ist eine flexible Anpassung möglich. Eine Verletzung der Fristen führt zur Nachversteuerung.
N
- Nachversteuerung: Wenn steuerliche Kriterien (z.B. 15 Jahre Mindestlaufzeit) verletzt werden, fordert das Finanzamt die 7% Versicherungssteuer auf eingezahlte Prämien nach (Gesamtbelastung dann 11%). Zusätzlich kann Einkommensteuer auf die erzielten Gewinnanteile anfallen.
- Nettopolizze: Provisionsfreie fondsgebundene Lebensversicherung (auch Honorartarif genannt). Statt im Vertrag inkludierter Vertriebsprovisionen wird ein transparentes Honorar oder eine Servicepauschale gezahlt, sodass fast 100% der Sparrate direkt in ETF investiert werden.
- Novationsgrenze: Steuerrechtliche Obergrenze für Zuzahlungen in eine fondsgebundene Lebensversicherung. Wird die ursprünglich vereinbarte Prämiensumme mehr als verdoppelt, entsteht steuerlich ein neuer Vertrag (Novation) – alle Fristen (z.B. Bindefrist) beginnen neu zu laufen. In der Praxis schließen die Versicherer eine Verdoppelung der Prämiensumme vertraglich aus, sodass eine Novation nicht eintreten kann.
P
- Phasen-Investment (Startmanagement): Strategie bei Einmalerlägen in Nettopolizzen: Das Kapital fließt zunächst in einen schwankungsarmen Geldmarktfonds und wird automatisiert über z.B. 12–36 Monate in die gewählten ETF umgeschichtet. Dieser emotionslose, automatisierte Einstieg nutzt den psychologischen Glättungseffekt des Cost-Average-Effekts, ohne dass der Anleger manuell eingreifen muss.
- Polizzierung: Formaler Ausstellungsprozess des Versicherungsvertrags durch die Versicherungsgesellschaft nach Antragsprüfung. Ergebnis ist die rechtsverbindliche Polizze.
- Prämienfreistellung: Aussetzen der Beitragszahlungen (Ruhendstellung). Das angesparte Kapital bleibt investiert. In den ersten 3 Jahren gelten Einschränkungen (siehe Prämienkonstanz), danach steuerrechtlich unkritisch.
- Prämienkonstanz (3-Jahres-Regel): Steuerrechtliche Anforderung an laufende Sparpläne in den ersten 3 Jahren. Die Sparrate darf um max. +100% erhöht oder max. −50% gesenkt werden. Die Zahlung darf nicht länger als 1 Jahr ausgesetzt werden, da sonst der steuerliche Status gefährdet wird.
- Provisionen: Vergütungen an den Vermittler einer Versicherung. Man unterscheidet Abschlussprovisionen (einmalig, aus den ersten 5 Jahren via Zillmerung finanziert) und Bestandsprovisionen (laufend, in den Beta-Kosten eingepreist). In Nettopolizzen entfallen beide Provisionsarten vollständig – stattdessen wird ein transparentes Honorar vereinbart.
R
- Rebalancing: Wiederherstellung der ursprünglichen Gewichtung der Anlageklassen im Portfolio. In der Polizze steuerfrei möglich. → Steuerfreies Rebalancing im Mantel
- Rendite: Gesamtertrag einer Anlage in Prozent. Setzt sich aus Kursgewinnen und Ausschüttungen zusammen.
- Risikoprämie: Die Mehrrendite, die Aktienmärkte langfristig gegenüber sicheren Anlagen (wie Sparbuch) bieten, als Ausgleich für die höheren Schwankungen.
- Risikokosten: Teil des Versicherungsbeitrags, der für den Todesfallschutz verwendet wird. Bei modernen Investment-Polizzen sehr gering – bei manchen Tarifen fallen nennenswerte Risikokosten nur an, wenn das Vertragsguthaben unter der garantierten Todesfallsumme liegt. → Risikokosten erklärt
- Rückkauf / Rückkaufswert: Vollständige Auflösung des Vertrags (Kündigung) gegen Auszahlung des aktuellen Vertragswerts. Innerhalb der steuerlichen Mindestbindedauer führt ein Rückkauf zur Nachversteuerung von 7% auf alle eingezahlten Prämien.
S
- Servicepauschale: Transparente Einrichtungsgebühr für Nettopolizzen, die das Honorar des Dienstleisters abdeckt.
- Shift: Umschichtung des bereits vorhandenen Kapitals in andere Fonds innerhalb der Polizze (steuerfrei).
- Sondermasse: Rechtlich isoliertes Vermögen innerhalb des Deckungsstocks einer Versicherung (§ 300 VAG). Im Insolvenzfall des Versicherers fällt dieses Vermögen nicht in die allgemeine Konkursmasse, sondern steht vorrangig den Versicherungsnehmern zu.
- Sondervermögen: Vermögen von Investmentfonds und Versicherungs-Deckungsstöcken, das im Insolvenzfall geschützt ist.
- Sparplan: Regelmäßige Investition eines fixen Betrags – monatlich, quartalsweise oder jährlich. In einer Nettopolizze werden die Sparraten nach Abzug der 4% Versicherungssteuer in die gewählten ETF investiert. Ideal für langfristigen Vermögensaufbau bei gleichzeitiger Nutzung des Cost-Average-Effekts. → Der Lebenszyklus eines Sparplans
- Switch: Bezeichnung für die Änderung der künftigen Beitragsaufteilung auf neue Fonds.
T
- Teilrückkauf: Entnahme eines Teils des Kapitals aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung während der Laufzeit. Im Gegensatz zur Kündigung bleibt der Vertrag bestehen und das verbleibende Kapital investiert. Steuerlich die überlegene Alternative zur Komplettauflösung – die Mindestbehaltefrist ist dabei zu beachten.
- TER (Total Expense Ratio): Gesamtkostenquote eines Fonds pro Jahr. ETF haben eine sehr niedrige TER (oft 0,1–0,3%).
- Thesaurierung: Automatische Wiederveranlagung von Erträgen (Dividenden) im Fonds. Erhöht den Zinseszinseffekt massiv.
- Treuhänder (Deckungsstock-Treuhänder): Von der FMA bestellte Person, die überwacht, dass der Versicherer jederzeit ausreichend Vermögenswerte im Deckungsstock hält. Ohne Zustimmung des Treuhänders darf die Versicherung nicht über das gebundene Vermögen verfügen.
U
- Übertrag (Depotübertrag): Transfer von Wertpapieren von einer Bank zur anderen. Ein Übertrag von einem Depot in eine Versicherung ist steuerlich nicht direkt möglich (Verkauf und Neukauf nötig).
V
- Verlassenschaft / Verlassenschaftsverfahren: Gerichtliches Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Österreich. Bankdepots werden dabei oft monatelang gesperrt. Bei einer Nettopolizze kann das Kapital durch namentliche Begünstigte direkt ausbezahlt werden und fällt nicht in die Verlassenschaft.
- Versicherungsmantel: Der rechtliche Rahmen einer fondsgebundenen Lebensversicherung, in dem ETF steuerbegünstigt verwaltet werden. Ermöglicht KESt-freies Wachstum, steuerfreies Rebalancing und den Deckungsstock-Schutz. → Warum die Nettopolizze keine klassische Versicherung ist
- Versicherungsnehmer (VN): Rechtlicher Eigentümer des Versicherungsvertrags. Er zahlt die Prämien und hat das alleinige Recht, den Vertrag zu kündigen, ETF zu wechseln oder Geld zu entnehmen. Diese Rolle kann nachträglich übertragen werden.
- Versicherungsprivileg: Steuerrechtlicher Systemwechsel: Innerhalb des Versicherungsmantels entfällt die KESt (27,5%) vollständig. Stattdessen werden 4% Versicherungssteuer auf Einzahlungen erhoben. Wird eine steuerrechtliche Frist verletzt, droht Nachversteuerung. → Der Steuervorteil im Detail
- Versicherungssteuer (VerSt): In Österreich 4% Steuer auf jede Prämienzahlung in eine Lebensversicherung. Ersetzt die KESt auf Erträge. Die Berechnung erfolgt retrograd (Bruttoprämie ÷ 1,04), d.h. von 100 € werden effektiv 96,15 € investiert. → Die Versicherungssteuer als Eintrittspreis
- Versicherte Person: Die natürliche Person, auf deren Leben der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist. Ihr Tod löst die Versicherungsleistung und das Vertragsende aus. Diese Rolle kann – anders als der Versicherungsnehmer – nachträglich nicht geändert werden.
- Volatilität: Maß für die Schwankungsbreite eines Kurses. Höhere Volatilität bedeutet höheres Risiko, aber meist auch höhere Chancen.
W
- Wegzugsbesteuerung: Steuerliche Regelung, die bei Wegzug aus Österreich die KESt auf unrealisierte Gewinne in Depots fällig stellt. Nettopolizzen sind davon nicht betroffen – der Umzug löst keine Steuer auf das Polizzenvermögen aus. → Vorteile der Nettopolizze
- Wertpapierdepot: Konto bei einer Bank zur Verwahrung von Wertpapieren. Volle Steuerpflicht ( 27,5% KESt) in Österreich.
Z
- Zillmerung: Versicherungsmathematisches Verrechnungsverfahren, bei dem die Abschlusskosten (Provisionen) aus den Prämien der ersten 60 Monate (5 Jahre) vorweg entnommen werden. Das Vertragsguthaben wächst in der Anfangsphase daher kaum. Bei Nettopolizzen gibt es per Definition keine Zillmerung.
- Zinseszinseffekt: "Zinsen auf Zinsen". Der Effekt, dass reinvestierte Erträge künftig selbst Erträge abwerfen, was zu exponentiellem Wachstum führt. → Der größte Hebel: Brutto für Netto
- Zinsminderung (Reduction in Yield / RIY): Kennzahl, die die gesamte Renditeminderung nach Abzug aller Kosten – Steuern, Hüllenkosten und Fondskosten – angibt. Bei optimierten Nettopolizzen liegt diese oft im Bereich von 0,35% bis 0,55%. Je niedriger die RIY, desto mehr Zinseszins bleibt für dich. → Effektivkosten und Zinsminderung im Vergleich
- Zuzahlung: Zusätzliche Einmalzahlung in einen laufenden Vertrag. Unterliegt der 4% Versicherungssteuer. Achtung: Die Novationsgrenze ist zu beachten.
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